Information für Fahrgäste

Warum unser Fahrer nach Ihrem Ausweis oder Reisepass fragt

Es ist keine Kontrolle Ihrer Person – es ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das wir für jede Fahrt ausfüllen müssen. Hier erfahren Sie genau, was passiert und warum.

Eine gesetzliche Pflicht, keine Firmenrichtlinie

89 Transfers ist ein lizenziertes Unternehmen des öffentlichen Gelegenheitsverkehrs („VD“). Das spanische Recht schreibt vor, dass jedes Fahrzeug bei einer gebuchten Fahrt ein ausgefülltes Fahrtenblatt (hoja de ruta) mitführt, das die Person oder Firma identifiziert, die die Fahrt gebucht hat. Name und Ausweis-/Passnummer des Buchenden sind Pflichtfelder dieses Dokuments. Ohne sie gilt die Fahrt als nicht dokumentiert, und die Verkehrsaufsicht kann Unternehmen und Fahrer mit Bußgeldern belegen.

Rechtsgrundlage

Das Fahrtenblatt und sein Inhalt sind im spanischen Verkehrsrecht geregelt:

  1. 1

    Ley 16/1987 (LOTT), art. 147

    Landverkehrsgesetz – Kontrolldokumente, die Beförderer für die Aufsicht bereithalten müssen.

  2. 2

    Real Decreto 1211/1990 (ROTT), art. 222

    Verordnung zum Landverkehrsgesetz – das Fahrtenblatt als Kontrolldokument im Personenverkehr.

  3. 3

    Orden FOM/1230/2013, arts. 1 y 2

    Inhalt des Fahrtenblatts: Name und Steuer-/Ausweisnummer des Beförderers, des Auftraggebers und des Fahrers; Start, Ziel und Datum; Kennzeichen. Aufbewahrung ein Jahr, jederzeit für die Verkehrsaufsicht verfügbar.

Welches Dokument Sie zeigen können

Jedes amtliche Ausweisdokument: Reisepass, Personalausweis oder für EU-/EWR-Bürger eine Aufenthalts- oder Bürgerkarte. Nur der Buchende muss es zeigen – nicht jeder Fahrgast. Der Fahrer fotografiert es kurz mit unserer Fahrtenblatt-App und gibt es Ihnen sofort zurück.

Was wir mit Ihren Daten tun

  • Ein Foto, aber nur zwei Felder

    Das Foto dient ausschließlich dazu, Ihren Namen und die Ausweisnummer automatisch auszulesen. Wir speichern das Foto nicht – nur diese beiden Felder stehen im Fahrtenblatt.

  • Elektronisches Fahrtenblatt

    Der Fahrer nutzt unsere Fahrtenblatt-App (Vectum), die das gesetzlich zulässige elektronische Fahrtenblatt erzeugt. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und auf Servern in der EU (Google Cloud, Frankfurt) gespeichert.

  • Gesetzliche Frist, dann gelöscht

    Wir bewahren Fahrtenblätter für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist (5 Jahre) auf und löschen sie danach.

  • Wer Einsicht hat

    Nur 89 Transfers und auf Verlangen die spanische Verkehrsaufsicht. Wir geben die Daten nie an andere Unternehmen weiter und nutzen sie nicht für Marketing.

  • Rechtsgrundlage (DSGVO)

    Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Da es eine gesetzliche Pflicht ist, können wir die Fahrt ohne diese Angabe nicht durchführen.

Ihre Rechte

Sie können Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verlangen, sie berichtigen lassen oder uns Fragen zu diesem Verfahren stellen. Schreiben Sie an [email protected]. Verantwortlicher: 89 Transfers, Mallorca (Spanien).

Danke, dass Sie uns helfen, jede Fahrt gesetzeskonform zu halten. Gute Reise!

Zuletzt aktualisiert: August 2026